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Kostenträger

Agentur für Arbeit

Agentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Nürnberg erbringt Leistungen für den Arbeitsmarkt, insbesondere die Arbeitsvermittlung sowie die Arbeitsförderung und regelt als Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung die finanziellen Entgeltersatzleistungen, z. B. das Arbeitslosengeld. Die BA ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterliegt.

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Jobcenter

Jobcenter

Jobcenter sind eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers oder die Einrichtung eines zugelassenen Kreises oder einer zugelassenen kreisfreien Stadt. Sie sind zuständig für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Aufgabe der Jobcenter ist, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch „das Fördern und Fordern“ den betroffenen Personen die Perspektive und Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften, langfristig und ohne weitere öffentliche Unterstützung zu bestreiten.

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Rentenversicherungsträger

Rentenversicherungsträger

Rentenversicherungsträger sind in Deutschland die Institutionen, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs VI Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung erbringen. Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger firmieren unter dem gemeinsamen Namen Deutsche Rentenversicherung. Sie finanziert zudem Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung.

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