Deine Fördermöglichkeiten
Eine Weiterbildung ist eine Investition in Ihre berufliche Zukunft, die oft nicht mit eigenen Mitteln getätigt werden kann. Es gibt jedoch verschiedenste Möglichkeiten der Förderung beruflicher Fortbildungsmaßnahmen.
Weitere Informationen erhältst du bei der Arbeitsagentur in Ihrer Nähe, dem JobCenter oder auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit ...
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Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, max. aber 500 EUR. Berücksichtigt werden können Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Einzelveranlagung mehr als 20.000 EUR und maximal 40.000 EUR beanträgt (bei gemeinsam Veranlagten mehr als 40.000 EUR und maximal 80.000 EUR) . Vergeben werden die Bildungsschecks über ausgewählte Beratungseinrichtungen.
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Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung (QuaChaG). Dieses löst das bisherige Sonderprogramm "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen" (WeGebAU) ab und schafft einen erweiterten Zugang zur Weiterbildungsförderung sowohl für Beschäftigte als auch deren Arbeitgeber.
Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind. Der Ausbau der Förderung richtet sich auch an diejenigen, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Darüber hinaus wurden die Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten wurden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung erweitert. Beides ist grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.
Mit dem "Arbeit-von-morgen-Gesetz" ist das Qualifizierungschancengesetz zum 1. Januar 2021 weiterentwickelt worden. Der Gesetzgeber hat darin unter anderem die Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nochmals verbessert und die Antragstellung durch Arbeitgeber*innen formal vereinfacht.
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