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Mehr Geld für Umschulungen ab 01.07.2023

Mehr Geld für Umschulungen ab 01.07.2023

Das neue Weiterbildungsgeld

Zum 01.01.2023 wurde das bisherige Arbeitslosengeld II ("Hartz 4") durch das neue Bürgergeld abgelöst. Neben der Anpassung von Regelsätzen stärkt die Reform auch die berufliche Weiterbildung.

Ab 01. Juli 2023 erhaltet ihr für die Teilnahme an einer abschlussbezogenen Weiterbildung (z. B. Umschulung) monatlich 150 EUR Weiterbildungsgeld.

Der bereits geltende Anspruch auf die Weiterbildungsprämie bei Bestehen der Zwischenprüfung bzw. des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung (1.000 EUR) und Abschlussprüfung (1.500 EUR) gilt weiterhin.

Eine Umschulung lohnt sich in vielerlei Hinsicht – beruflich, persönlich und auch finanziell!

Bei Fragen sprecht uns gern an!

Unsere Angebote und Termine findet ihr hier…


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