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Deine Fördermöglichkeiten

Eine Weiterbildung ist eine Investition in Ihre berufliche Zukunft, die oft nicht mit eigenen Mitteln getätigt werden kann. Es gibt jedoch verschiedenste Möglichkeiten der Förderung beruflicher Fortbildungsmaßnahmen.

Aktuelle Info zum neuen Bürgergeld

Zum 01.01.2023 wurde das bisherige Arbeitslosengeld II ("Hartz 4") durch das neue Bürgergeld abgelöst. Neben der Anpassung von Regelsätzen stärkt die Reform auch die berufliche Weiterbildung.

 

Ab 01. Juli 2023 erhaltet ihr für die Teilnahme an einer abschlussbezogenen Weiterbildung (z. B. Umschulung) monatlich 150 EUR Weiterbildungsgeld. Außerdem gibt es einen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 EUR für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration von besonderer Bedeutung sind.

Der bereits geltende Anspruch auf die Weiterbildungsprämie bei Bestehen der Zwischenprüfung (1.000 EUR) und Abschlussprüfung (1.500 EUR) gilt weiterhin.

 

Bei Fragen sprecht uns gern an!

 

Der Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem JobCenter unter bestimmten Voraussetzungen für eine berufliche Weiterbildung ausgestellt. Im Rahmen einer Beratung wird die Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme geprüft.

Weitere Informationen erhältst du bei der Arbeitsagentur in Ihrer Nähe, dem JobCenter oder auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit ...

 

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)ermöglicht arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen u.a. die Inanspruchnahme von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen (Wieder-)Eingliederung bei einem entsprechend zertifizierten Weiterbildungsanbieter seiner Wahl.

Weitere Informationen erhältst du hier...

 

Wenn eine Erkrankung verhindert, dass die bisherige Tätigkeit weiterhin ausgeübt werden kann, kann eine Förderung durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaft) in Frage kommen. Anträge auf Rehabilitationsleistungen sind direkt bei einem Rehabilitationsträger oder bei einer gemeinsamen Servicestelle der Reha-Träger zu stellen.

Weitere Informationen erhältst du hier...

 

Das Förderprogramm "Bildungsscheck" gibt es seit 2006  in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Programm fördert das nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Der Bildungsscheck verfolgt das Ziel, Personen dabei zu unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern.

Bis Ende 2023 gab es einen individuellen und einen betrieblichen Zugang zu dieser Förderung. Der betriebliche Zugang wurde zu diesem Zeitpunkt eingestellt. Eine individuelle Förderung für Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige ist nach wie vor möglich!

Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, max. aber 500 EUR. Berücksichtigt werden können Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagte*r Ehepartner*in) beträgt. Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) beträgt die Einkommensgrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens 80.000 Euro.

Der Bildungsscheck wird immer im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches entweder vor Ort in autorisierten Beratungsstellen oder seit Ende 2023 auch im Onlineverfahren ausgegeben.

Voraussetzung für die Teilnahme am Onlineverfahren ist die Nutzung des elektronischen Personalausweises und der AusweisApp des Bundes sowie die technische Möglichkeit, an einer Videokonferenz teilzunehmen. Hier kannst du einen Termin für eine Online-Beratung vereinbaren:

>> Terminbuchungssystem

In beiden Varianten muss der Bildungsscheck zwingend mindestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung ausgestellt werden (eine vorherige Anmeldung ist jedoch möglich).

Weitere Informationen zum Bildungsscheck erhältst du hier...

 

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung (QuaChaG). Dieses löst das bisherige Sonderprogramm "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen" (WeGebAU) ab und schafft einen erweiterten Zugang zur Weiterbildungsförderung sowohl für Beschäftigte als auch deren Arbeitgeber.

Beschäftigte erhalten grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind. Der Ausbau der Förderung richtet sich auch an diejenigen, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Darüber hinaus wurden die Förderleistungen verbessert: Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten wurden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildung erweitert. Beides ist grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.

Mit dem "Arbeit-von-morgen-Gesetz" ist das Qualifizierungschancengesetz zum 1. Januar 2021 weiterentwickelt worden. Der Gesetzgeber hat darin unter anderem die Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nochmals verbessert und die Antragstellung durch Arbeitgeber*innen formal vereinfacht.

Weitere Informationen erhältst du hier...

 


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