Information und Beratung
- Unser Beratungsansatz
- Unser Informationsangebot
- Finanzierungsmöglichkeiten Ihrer beruflichen Weiterbildung
Zu Beginn steht die Beratung
Wirtschaft und Arbeitswelt verändern sich rasch. Das Wissen und Können, das wir in der Schule oder Berufsausbildung erworben haben, reicht oft nicht mehr aus, um in der Arbeitswelt dauerhaft bestehen zu können. Doch die Vielzahl der beruflichen Weiterbildungsangebote ist verwirrend: Welches Angebot kommt für mich in Frage? Welche Kompetenzen werden auf dem Arbeitsmarkt gefordert?
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine Strategie, die sich an Ihren persönlichen Fähigkeiten, beruflichen Erfahrungen und vorhandenen Potenzialen orientiert. Aber auch darüber hinaus bieten wir Ihnen alles, was Ihnen beim Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt hilft. Wir bieten daher allen Weiterbildungsinteressierten zahlreiche Möglichkeiten, sich in unserem Hause und auf anderen Wegen über unsere Bildungsangebote und Ihre Weiterbildungsmöglichkeiten zu informieren.
Vielfältige Informationsmöglichkeiten
Hier erfahren Sie mehr über uns und unsere Angebote
- Umfangreiche berufliche Informationen bietet unsere informative Homepage www.bfz-essen.de.
- Für eine telefonische Beratung steht Ihne unsere gebührenfreie Service-Hotline 0800/23 93 773 zur Verfügung.
- Auch per E-Mail können Sie Ihre Fragen jederzeit an uns richten.
Persönliche Einzelberatung
Die Möglichkeit einer Erst-Information und Beratung in unserem KundenCenter ohne Terminvereinbarung besteht jeden Montag bis Donnerstag von 9:00-15:00 Uhr und freitags von 9:00-14:00 Uhr.
Eine Fachberatung in den Ausbildungsbereichen vor Ort findet jeden Dienstagvormittag von 9:00-12:00 Uhr ohne Voranmeldung und darüber hinaus nach vorheriger Terminabsprache statt. Das Beratungsergebnis wird dokumentiert und Ihnen umgehend für nachfolgende Kostenträgergespräche zur Verfügung gestellt.
TESTLEARNING
Auf Wunsch können sich Interessierte ergänzend im Rahmen eines ein- oder mehrtägigen "Testlearning" vor Ort über den Lernalltag informieren, umsicher zu gehen, dass die berufliche Entscheidung auch richtig ist.
Finanzierung
Sie möchten mehr über die finanzielle Förderung beruflicher Weiterbildung wissen? Auch hier können wir Sie mit hilfreichen Informationen unterstützen!
Wirtschaft und Arbeitswelt verändern sich rasch. Das Wissen und Können, das wir in der Schule, in der Berufsausbildung oder während des Studiums erworben haben, reicht deshalb längst nicht mehr aus, um in der Arbeitswelt dauerhaft bestehen zu können. Dies ist eine Herausforderung für alle, denn wer sicher sein will, dass er den Anforderungen am Arbeitsplatz langfristiggenügt, muss ständig weiterlernen. Nur wer auf seinem Fachgebiet ständig auf dem Laufenden bleibt, kann Schritt halten und sich zudem beruflich weiterentwickeln.
Um die Menschen beim lebenslangen Lernen zu unterstützen, haben Bund und Länder verschiedene Finanzierungsmodelle entwickelt:
- Bildungsgutschein
- Bildungsscheck NRW
- Bildungsprämie
- WeGebAU
- Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz
- Bildungskredit
- Förderung durch das Finanzamt/ Steuerliche Absetzbarkeit
- Begabtenförderung berufliche Bildung
- Rehabilitation
Eine weitere Übersicht der MEO-Regionalagentur über die wichtigsten Förderungen, Voraussetzungen und Ansprechpartner/-innen für berufliche Weiterbildung in der Region Mülheim an der Ruhr, Essen und Oberhausen haben wir hier ... für Sie hinterlegt.
BILDUNGSGUTSCHEIN
Der Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem JobCenter unter bestimmten Voraussetzungen für eine berufliche Weiterbildung ausgestellt. Im Rahmen einer Beratung wird die Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme geprüft. Diese besteht zum Beispiel, wenn sich Qualifizierungslücken aufgrund einer längeren Arbeitslosigkeit ergeben haben. Die Agentur für Arbeit oder das JobCenter übernimmt dann die kompletten Kursgebühren.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Arbeitsagentur in Ihrer Nähe, dem JobCenter oder auf der Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit ...
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BILDUNGSSCHECK NRW
Mit dem Bildungsscheck bietet die Landesregierung kleinen und mittelständischen Unternehmen in NRW und deren Beschäftigten berufliche Weiterbildung zum halben Preis: Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds werden die Kosten einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme zu 50%, maximal bis zu einer Höhe von 500 Euro gefördert. Ein kostenloses Gespräch bei einer örtlichen Beratungsstelle bietet darüber hinaus die Möglichkeit, sich über passende Maßnahmen zu informieren und den richtigen Weiterbildungsanbieter zu finden. Über 175 Anlaufstellen in NRW stehen den Beschäftigten und Unternehmen für Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit NRW ...
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BILDUNGSPRÄMIE DES BUNDES
Um die Bereitschaft zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu unterstützen, führt die Bundesregierung Anfang 2008 schrittweise die „Bildungsprämie“ ein. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur Teilnahme an individuellen Weiterbildungen motiviert werden. Die Bildungsprämie bietet drei neue Finanzierungskomponenten:
- Die Förderung über ein Weiterbildungsdarlehen soll allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unabhängig von der Höhe und der Art ihres Einkommens zur Verfügung stehen. Damit wird auch die Finanzierung kostspieliger Maßnahmen ermöglicht.
- Das Weiterbildungssparen: Durch eine Öffnung des Vermögensbildungs-gesetzes soll das vorhandene Ansparguthaben auch vor Ablauf der Sperrfrist für Weiterbildungszwecke verwendet werden können, ohne dass damit der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
- Der Prämiengutschein: Dieser bildet das zentrale Element der der Weiterbildungsprämie und bezuschusst berufliche Weiterbildung mit bis zu 500 € (ab 01.01.2010, vorher 154 €) Zielgruppe sind geringverdienende Erwerbstätige mit einem Jahresgehalt von max. 25.600 Euro (bzw. 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten).
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Bildungspramie ...
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WEGEBAU
Berufliche Erfahrung und das Wissen der Mitarbeiter sind für Unternehmen von großem Wert. Dabei ist es wichtig, dass die Mitarbeiter über formale Berufsabschlüsse und Qualifikationen verfügen. Mit dem Sonderprogramm "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen" (WeGebAU) fördert die Agentur für Arbeit besonders den Erwerb eines beruflichen Abschlusses für Beschäftigte im Unternehmen. Als Zielgruppe stehen ungelernt Beschäftigte und ältere Arbeitnehmer im Fokus des Programms.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Arbeitsagentur in Ihrer Nähe.
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FÖRDERUNG NACH DEM AUFSTIEGSFÖRDERUNGSGESETZ (AFBG)
Das so genannte „Meisterbafög“ können nicht nur angehende Meister nutzen, sondern auch Teilnehmer, die sich auf staatliche oder auf IHK-Abschlüsse vorbereiten. Bei Lehrgängen zum Fachwirt, Fachkaufmann oder Industriemeister kann ein finanzieller Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gewährt werden. Der Zuschuss ist unabhängig vom Einkommen und muss nicht zurückgezahlt werden. Die verbleibenden Gebühren werden zusätzlich mit einem zinsgünstigen Darlehen gefördert.
Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ....
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BILDUNGSKREDIT
Die Bundesregierung bietet Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anspruch zu nehmen. Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfassten Weiterbildungen. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Familie.
Weitere Informationen erhalten Sie hier ...
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FÖRDERUNG DURCH DAS FINANZAMT/ STEUERLICHE ABSETZBARKEIT
Nach dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2002 sind die Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen sowie für Umschulungen als Werbungskosten absetzbar. Teilnehmer an Weiterbildungen oder Studiengängen können die Studiengebühren in vollem Umfang als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie nachweisen können, dass die Maßnahme beruflich veranlasst ist.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
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BEGABTENFÖRDERUNG BERUFLICHE BILDUNG
Die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) führt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung das Begabtenförderungsprogramm der Bundesregierung durch. Die Zuschüsse zu den Kosten können für fachbezogene berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen und Maßnahmen zur beruflichen Aufstiegsförderung gewährt werden. Für das Stipendium bewerben können sich Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die bei der Abschlussprüfung mindestens 87 Punkte oder eine Durchschnittsnote von 1,9 erreicht haben.
Weitere Informationen erhalten Sie hier ...
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REHABILITATION
Eine Erkrankung verhindert, dass die erlernte Tätigkeit weiterhin ausgeübt werden kann? Dann kann eine Förderung durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaft) in Frage kommen.
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