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Weiterbildung für Beschäftigte

Möchten Sie dafür sorgen, dass Ihre Beschäftigten von heute auch die Arbeit von morgen machen können?

Dank des neuen Qualifizierungschancengesetzes (QuaChaG) können Unternehmen und Beschäftigte jetzt von Zuschüssen zu Weiterbildungskosten bis zu 100 % und weiteren Vorteilen profitieren!

Die Arbeitswelt ändert sich rasant: Viele Jobs werden durch die digitale Transformation künftig wegfallen, andere entstehen neu, viele Berufsbilder verändern sich. Bisher hat die Bundesagentur für Arbeit überwiegend Weiterbildungen für Arbeitssuchende, gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer gefördert.

Machen Sie sich und Ihre Beschäftigten fit für die Arbeitsmärkte der Zukunft!

Hier finden Sie weitere Infos zu Förderhöhe, Voraussetzungen und Abläufen

 

Grundsätzlich bleiben Unternehmen und Beschäftigte auch weiterhin selbst verantwortlich für das Thema Qualifizierung. Mit dem neuen Gesetz ist es allerdings möglich, dass die Bundesagentur für Arbeit künftig einen Teil oder sogar die gesamten Kosten einer Weiterbildung übernimmt.

Dazu wird das bisherige Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAu) auf alle Arbeitnehmer/-innen ausgeweitet. Die Bundesregierung hat im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit dafür jährlich zusätzlich bis zu 6,2 Mrd. Euro bereitgestellt.
 

  • Arbeitgeber können die Weiterbildung ihrer Beschäftigten öffentlich fördern lassen. Dadurch werden sie finanziell entlastet. Außerdem profitieren sie von Mitarbeiter(inne)n, die für zukünftige Anforderungen gerüstet sind. Die Ermöglichung von Weiterbildung ist zudem ein wichtiges Instrument zur Motivation und Bindung gut ausgebildeter Fachkräfte an das Unternehmen.
  • Beschäftigte erhöhen durch zukunftsorientierte Weiterbildungen ihre Chancen sowohl auf den Erhalt ihres aktuellen Arbeitsplatzes als auch bei der Stellensuche. Zudem wird ihnen erstmalig das Recht eingeräumt, sich zu Weiterbildungen beraten zu lassen. Weiterbildungen sind auch berufsbegleitend und in Teilzeit möglich.
     

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt je nach Unternehmensgröße unterschiedliche Anteile der Weiterbildungskosten. Stellen Unternehmen ihre Arbeitnehmer während der Weiterbildung bei vollem Gehalt frei, gewährt die Bundesagentur zusätzlich auch Lohnkostenzuschüsse:
 


 

Für Arbeitgeber*innen:

Die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.

Folgende Voraussetzungen müssen für diese Förderleistungen erfüllt sein: 

  • Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Stunden.
  • Die Maßnahme sowie ihr Träger sind für die Förderung zugelassen.

Damit Sie Schulungen an die Bedürfnisse Ihres Betriebes anpassen können, ist es für die Förderung unerheblich, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

Sollen mehrere Beschäftigte Ihres Unternehmens an derselben Weiterbildung teilnehmen, müssen Sie nicht mehrere Anträge stellen. Es genügt ein Antrag ( Fachbegriff: Sammelantrag auf Förderung für mehrere Beschäftigte in einer Weiterbildung).

 

Für Beschäftigte:

Bereits über das Qualifizierungschancengesetz und das „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ wurden die Möglichkeiten zur Qualifizierung Beschäftigter erweitert. Bei Teilnahme an einer (abschlussorientierten) zugelassenen Maßnahme bei einem zugelassenen Träger können – wenn die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind – Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt für die Qualifizierung Beschäftigter erbracht werden. Bei Anpassungsqualifizierungen ist eine Beteiligung der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers an den Lehrgangskosten in Abhängigkeit von der Betriebsgröße erforderlich.Weiterführende Informationen finden Sie unter „WEITER.BILDUNG! “ im Internet.

Bei formalen Fragen zum Antragsverfahren, zum Förderumfang o.ä. wenden Sie sich bitte an den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit. Er ist telefonisch erreichbar unter der bundesweiten, gebührenfreien Hotline 0800 4 55 55 20.
 
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Agentur für Arbeit im Bereich Arbeitgeberservice.
 

Zu unserem Angebot gehören ca. 300 zertifizierte Fortbildungsmodule, die wir in unseren Lern- und QualifizierungsCentern thematisch gebündelt haben. Diese Module können zu Paketen geschnürt werden, die den individuellen Weiterbildungsbedarfen Ihrer Beschäftigten entsprechen. Weiterhin finden Sie bei uns förderfähige Kurse zur Vorbereitung auf IHK-Prüfungen.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen zahlreiche zertifizierte Umschulungen, Fortbildungskurse sowie Teilqualifizierungen.

Wir beraten Sie gern persönlich, welche Weiterbildung die richtige für Sie und Ihre Beschäftigten ist.

Sprechen Sie uns an, wir erstellen für Sie ein individuelles Angebot!

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Du möchtest ein persönliches Gespräch vereinbaren, wünschst ein individuelles Angebot oder benötigst weitere Informationen? Hier findest du einen Ansprechpartner für dein Anliegen.

Jens Nauber

Jens Nauber

Abteilungsleiter gewerblich-technische Berufe

0201 88-72967

nauber@bfz-essen.de



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