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Ihre Fragen - Unsere Antworten

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Wer kann die Bfz-Angebote nutzen?
Alle Weiterbildungsinteressierte: InhaberInnen von Bildungsgutscheinen und Bildungsschecks, Rehabilitanden, selbstfinanzierende Unternehmen und Beschäftigte.
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Kann ich die Bfz-Angebote nutzen, wenn ich nicht in Essen wohne?
Ja, Sie können entweder täglich pendeln oder in unserem Bildungshotel wohnen.
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Was muss ich tun, um die Bfz-Angebote nutzen zu können?
Wenn Sie sich - meist nach entsprechender Beratung - für eines unserer Angebote entschieden haben, sollten Sie sich unverbindlich für den gewählten Kurs anmelden. Weiterbildungsinteressierte mit öffentlicher Förderung müssen anschließend mit dem für sie zuständigen Kostenträger (Agentur für Arbeit, ARGE/JobCenter o.ä., Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft) Kontakt aufnehmen und eine Kostenzusage/ einen Bildungsgutschein beantragen. Bei Umschulungen klären wir zusätzlich über ein verbindliches Bewerbergespräch, ob Sie sich für ein geeignetes Angebot entschieden haben und entwickeln ggf. gemeinsam Alternativen.
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Wie komme ich an einen Bildungsgutschein?
Vereinbaren Sie mit dem für Sie zuständigen Berater bei Ihrem Kostenträger (Agentur für Arbeit, ARGE/JobCenter) einen Beratungstermin zur Klärung Ihrer Möglichkeiten, einen Bildungsgutschein zu erhalten.
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Wie lange muss ich arbeitslos sein, um einen Bildungsgutschein zu bekommen?
Die Dauer ist nicht das entscheidende Kriterium, sondern die Notwendigkeit der angestrebten Weiterbildung zur beruflichen Wiedereingliederung.
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Wie wird das Bfz-Angebot meinem individuellen Weiterbildungsbedarf gerecht?
Das Bfz bietet ein sehr breites Weiterbildungsspektrum: Umschulungen in rund 30 verschiedenen Berufsabschlüssen; weit mehr als 300 Bildungsbausteine, kombinierbar zu einem individuellen Bildungsangebot. Vorher unterstützen wir Sie in Ihrer Weiterbildungswahl durch eine intensive Fachberatung.
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Gibt es eine Altersbegrenzung, wenn ich eine Umschulung machen möchte?
Eine Altersbegrenzung ergibt sich aus den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes. Wenn keine oder nur geringe Vermittlungsaussichten nach Umschulungsabschluss von Ihrem Kostenträger (Agentur für Arbeit, ARGE/ JobCenter o.ä., Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft) prognostiziert werden, wird Ihnen keine Umschulung finanziert.
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Wie finde ich einen Praktikumsplatz? Hilft mir das BFZ dabei? Wie komme ich mit potenziellen Arbeitgebern in Kontakt?
Die Akquisition geeigneter Praktikumsplätze und (meist damit verbunden) potenzieller Arbeitgeber ist ein wesentliches Ziel unserer gemeinsamen Aktivitäten. Dabei hilfreich ist die jahrzehntelange Erfahrung des Bfz und seine enge Kooperation mit der Wirtschaft.
Gleiches gilt auch für sämtliche Bewerbungsaktivitäten während der gesamten Weiterbildungsphase und - wenn notwendig – auch danach.
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Welche Chancen habe ich, nach meiner Weiterbildung einen Arbeitsplatz zu bekommen?
Generell ergeben sich durch unseren praxisnahen Weiterbildungsansatz, einschließlich der langen betrieblichen Qualifizierungsphasen erfahrungsgemäß hervorragende berufliche Einstiegschancen. Dies ist aber nicht unabhängig von der aktuellen wirtschaftlichen Situation zum Weiterbildungsabschluss in der gewählten Branche und den persönlichen Gegebenheiten der jeweiligen Bewerber. Die Bereitschaft zur Mobilität und die Flexibilität bezüglich des tatsächlichen Arbeitseinsatzes können dabei eine bedeutende Rolle spielen.
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Wie viel Geld (Unterhalt) bekomme ich während der Maßnahme?
Wenn Sie von der Agentur für Arbeit oder vom JobCenter/ARGE gefördert werden, erhalten Sie während Ihrer Weiterbildung in der Regel Ihre bisherige Förderung (ALGI/ALGII), allerdings aufgestockt um eine pauschalierte Erstattung des evtl. anfallenden Fahrgeldes. Detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.arbeitsagentur.de oder informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Berater. Werden Sie von einem REHA-Träger gefördert, sind die Unterhaltsberechnungen auf Ihre speziellen Voraussetzungen abgestimmt und können somit nicht allgemein beschrieben werden. Wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Berater.
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An wen kann ich mich mit meinen Fragen wenden?
Unser KundenCenter steht Ihnen gerne zur Verfügung und wird ggf. den Kontakt mit den entsprechenden Fachleuten aus unserem Hause herstellen. Sprechen Sie uns an über unsere gebührenfreie Service-Nummer: 0800-2393 773 oder kundencenter@bfz-essen.de.
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Wie viel darf ich, wenn ich Gelder zum Lebensunterhalt bekomme, dazuverdienen?
Nähreres erfahren Sie unter folgendem Link: www.arbeitsagentur.de oder bei Ihrem Berater.
Werden Sie von einem REHA-Träger gefördert, wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Berater, um die spezifischen Bestimmungen zu erfahren.
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Sind Sie als Einrichtung zertifiziert? Ist die Maßnahme anerkannt?
Wir sind nach AZWV zugelassener Bildungsträger, alle Weiterbildungs-Angebote unseres Hauses sind ebenfalls zertifiziert. Damit kann unser gesamtes Leistungsangebot öffentlich gefördert werden, insbesondere auch durch die Arbeitsagenturen (ALG I) und JobCenter/ ARGEn (ALG II).
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